Ausgemacht ist ausgemacht!
Dieser Grundsatz gilt offensichtlich nicht bei der Kanzlei MHG aus Jena. Wie bekannt wurde nehmen es die Rechtsanwälte aus Thüringen mit Vereinbarungen nicht ganz so genau.
So wurde für die Vertretetung eines Mandanten der Kanzlei ein Honorar in Höhe von 10.000,-- Euro vereinbart. Die Schlussabrechnung lautete jedoch über 18.000,-- Euro. Eine stolze Erhöhung um 80%. Böse Zungen würden hier eine Gebührenreiterei vermuten. Die Kanzlei MHG aus Jena sieht das bestimmt ganz anders, denn exzellente Beratung verdient zumindest den dritten Preis.
Es scheint so, dass man sich finanziell bei der MHG aus Jena auch in Zukunft keine Sorgen machen möchte.
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